Ablauf

therapie

Das erste unverbindliche Gespräch dient dem Kennenlernen und der Vorstellung der individuellen Problematik.

Sollte eine psychotherapeutische Behandlung aufgrund der Symptomatik indiziert sein, folgen darauf die sogenannten probatorischen Sitzungen.
In diesen Sitzungen wird u.a. auch mit Hilfe psychodiagnostischer Verfahren, über die Notwendigkeit und die Länge der Psychotherapie
(Kurzzeit- oder Langzeitpsychotherapie) entschieden und ein Behandlungsplan erstellt.

Nach Genehmigung der Psychotherapie durch die gesetzlichen oder ggf. privaten Krankenkassen, finden die Sitzungen in der Regel einmal wöchentlich statt.
Für die Eltern finden die Elterngespräche in der Regel einmal im Monat, oder bei Bedarf, statt.

Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 min.

Als Psychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht, dass betrifft alle Daten und Gesprächsinhalte im Verlauf einer Behandlung.

Bei Kindern und Jugendlichen gilt das auch gegenüber den Bezugspersonen. Bei Übermittlung an Dritte, muss ich von meiner Schweigepflicht entbunden werden.